Keine weitere Zurückstellung möglich, sonst Prüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs. |
Prüfung der Schulfäzhigkeit nur im Zweifelsfall (Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening)
Zurückstellung möglich, wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. |
Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall (Aussagen des Kindergartens, Antrag der Eltern, Auffälligkeit beim Aufnahmegespräch/Screening)
Zurückstellung möglich, wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
Rechtsgrundlage:
KMS vom 05.10.2009 Nr. IV. 1-5 S. 7301-4.92665 o.V. |
Schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Ablehnung des Antrags oder Widerruf der Aufnahme durch die Schule bis zum 30.11. sind keine Zurückstellung
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