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Wann muss der Probeunterricht
nicht besucht werden?
Der Probeunterricht muss nicht besucht
werden, wenn die Schülerin oder der
Schüler als geeignet für die
Realschule gilt. Geeignet ist eine Schülerin
oder ein Schüler, wenn sie/er im
Übertrittszeugnis der
4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat-
und Sachkunde oder im Übertrittszeugnis
der 5. Jahrgangsstufe der hauptschule
in den Fächern Deutsch, Mathematik
und Englisch mindestens die Durchschnittsnote
2,33 erreicht. Als bedingt geeignet gelten
Schülerinnen und Schüler, die
im Übertrittszeugnis die Durchschnittsnote
2,66 haben. Haben sie die Noten 2 und
3 in den Fächern Deutsch/Mathematik
oder Mathematik/Deutsch, aber in keinem
der beiden Fächer schlechter als
Note 3, werden sie nach einer Beratung
der Eltern nach deren Willen aufgenommen.
Wann muss der Probeunterricht
besucht werden?
In allen anderen als den oben beschriebenen
Fällen muss ein Probeunterricht besucht
werden.
Wann findet der Probeunterricht
statt?
Für die Schülerinnen und Schüler
der Volksschule findet der Probeunterricht
im letzten Drittel des Schuljahres statt.
Die genauen Termine ändern sich von
Schuljahr zu Schuljahr. Wir werden sie
so bald als möglich unter dem Link
"Termine"
auflisten.
Wie lange dauert der
Probeunterricht und was wird geprüft?
Der Probeunterricht dauert grundsätzlich
drei Tage. Dabei kann der Probeunterricht
für benachbarte Schulen zusammengefasst
werden. Zur Durchführung des Probeunterrichts
werden kleine Unterrichtsgruppen gebildet,
wobei auf bisherige Klassen- und Schulzugehörigkeit
Rücksicht genommen werden kann. Der
gesamte Probeunterricht besteht aus Unterrichtseinheiten
mit schriftlichen Arbeiten in Deutsch
und Mathematik sowie mündlichen Leistungsnachweisen
in diesen beiden Fächern. Der Probeunterricht
wird ausschließlich von Lehrkräften
der Realschule durchgeführt.
Wann wird eine Schülerin
oder ein Schüler mit Probeunterricht
in die Realschule aufgenommen?
Grundsätzlich entscheidet die Schulleiterin/der
Schulleiter über die Aufnahme eines
Schülers oder einer Schülerin
auf der Grundlage einer Empfehlung des
Aufnahmeausschusses, in die auch die pädagogische
Wertung der Gesamtpersönlichkeit
der Schülerin oder des Schülers
einzubeziehen ist. Eine Aufnahme in die
Realschule ist nur zulässig, wenn
die Schülerin oder der Schüler
im Probeunterricht in dem einen Prüfungsfach
mindestens die Note 3, im anderen Fach
mindestens die Note 4 erreicht hat.
Für Schülerinnen und Schüler,
die im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe
der Grundschule in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Heimat- und Sachkunde einen
Notendurchschnitt von 2,66 und für
Schülerinnen und Schüler, die
im Übertrittszeugnis der 5. Jahrgangsstufe
der Hauptschule in den Fächern Deutsch,
Mathematik und Englisch einen Notendurchschnitt
von 2,66 haben und am Probeunterricht
teilnehmen müssen, besteht die Möglichkeit,
die Realschule zu besuchen, wenn sie im
Probeunterricht zweimal die Note 4 haben.
Die Entscheidung treffen die Eltern nach
einer Beratung. Haben diese Schülerinnen
und Schüler jedoch in einem der beiden
Prüfungsfächern die Note 5 oder
die Note 6, so können sie nicht in
die Realschule aufgenommen werden.
Wie werden die Eltern
über das Ergebnis informiert?
Die Eltern werden von der Schule schriftlich
informiert, dass ihr Kind den Probeunterricht
bestanden hat.
Kann der Probeunterricht
wiederholt werden?
Im gleichen Kalenderjahr kann der Probeunterricht
nicht wiederholt werden.
Ist eine Aufnahme möglich,
wenn der Probeunterricht am Gymnasium
ohne Erfolg besucht wurde?
Ja, Schüler mit 2,66 können
nach einem Beratungsgespräch an der
Realschule in die Realschule aufgenommen
werden, wenn sie keine schlechtere Note
als 4 erzielt haben. Schüler mit
3,00 können am Probeunterricht der
Realschule zum allgemeinen Nachtermin
in den letzten Tagen der Sommerferien
teilnehmen.
Einblick in Prüfungsaufgaben und
mehr finden sie hier:
>>
http://www.rsmbobbn.musin.de/lehrer/pruefungen/aufnahme/
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Quelle: entnommen aus der
Website des Bayerisches Realschulnetzes
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