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Übertritt und Aufnahme in die Realschule

 

Welche Unterlagen benötigt man zur Anmeldung an die Realschule?

Die Anmeldung an die Realschule muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • das Original des Übertrittszeugnisses der Volksschule
  • das Original des Geburtsscheines oder die Geburtsurkunde
  • die Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt.

Wann kann man sich an der R6 anmelden?

Den Zeitraum für die Einschreibung an die Realschule entnehmen Sie bitte dem Link "Termine". Er wird so bald als möglich veröffentlicht. Die Informationsabende erfahren Sie bei den jeweiligen Schulen.

Wann ist der Übertritt an die R6 möglich?

Der Übertritt an die Realschule ohne Probeunterricht ist möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler als geeignet für die Realschule gilt. Geeignet ist eine Schülerin oder ein Schüler, wenn sie/er im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde oder im Übertrittszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Durchschnittsnote 2,33 erreicht. Als bedingt geeignet gelten Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis die Durchschnittsnote 2,66 haben. Haben sie die Noten 2 und 3 in den Fächern Deutsch/Mathematik oder Mathematik/Deutsch, aber in keinem der beiden Fächer schlechter als Note 3, werden sie nach einer Beratung der Eltern nach deren Willen aufgenommen. In allen anderen Fällen muss der Probeunterricht absolviert werden.

Was muss in jeden Fall besonders beachtet werden?

Für den Übertritt an die Realschule ist ein bestimmtes Höchstalter festgesetzt. Stichtag ist der 30. Juni des bereffenden Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Jahre alt ist, darf in der Regel nicht in die Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter. Das Übertrittszeugnis hat nur für das unmittelbar folgende Schuljahr Gültigkeit. Es gibt keine Probezeit.

Probeunterricht

 

Wann muss der Probeunterricht nicht besucht werden?

Der Probeunterricht muss nicht besucht werden, wenn die Schülerin oder der Schüler als geeignet für die Realschule gilt. Geeignet ist eine Schülerin oder ein Schüler, wenn sie/er im Übertrittszeugnis der
4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde oder im Übertrittszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der hauptschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Durchschnittsnote 2,33 erreicht. Als bedingt geeignet gelten Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis die Durchschnittsnote 2,66 haben. Haben sie die Noten 2 und 3 in den Fächern Deutsch/Mathematik oder Mathematik/Deutsch, aber in keinem der beiden Fächer schlechter als Note 3, werden sie nach einer Beratung der Eltern nach deren Willen aufgenommen.

Wann muss der Probeunterricht besucht werden?

In allen anderen als den oben beschriebenen Fällen muss ein Probeunterricht besucht werden.

Wann findet der Probeunterricht statt?

Für die Schülerinnen und Schüler der Volksschule findet der Probeunterricht im letzten Drittel des Schuljahres statt. Die genauen Termine ändern sich von Schuljahr zu Schuljahr. Wir werden sie so bald als möglich unter dem Link "Termine" auflisten.

Wie lange dauert der Probeunterricht und was wird geprüft?

Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage. Dabei kann der Probeunterricht für benachbarte Schulen zusammengefasst werden. Zur Durchführung des Probeunterrichts werden kleine Unterrichtsgruppen gebildet, wobei auf bisherige Klassen- und Schulzugehörigkeit Rücksicht genommen werden kann. Der gesamte Probeunterricht besteht aus Unterrichtseinheiten mit schriftlichen Arbeiten in Deutsch und Mathematik sowie mündlichen Leistungsnachweisen in diesen beiden Fächern. Der Probeunterricht wird ausschließlich von Lehrkräften der Realschule durchgeführt.

Wann wird eine Schülerin oder ein Schüler mit Probeunterricht in die Realschule aufgenommen?

Grundsätzlich entscheidet die Schulleiterin/der Schulleiter über die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin auf der Grundlage einer Empfehlung des Aufnahmeausschusses, in die auch die pädagogische Wertung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder des Schülers einzubeziehen ist. Eine Aufnahme in die Realschule ist nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler im Probeunterricht in dem einen Prüfungsfach mindestens die Note 3, im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Für Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde einen Notendurchschnitt von 2,66 und für Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch einen Notendurchschnitt von 2,66 haben und am Probeunterricht teilnehmen müssen, besteht die Möglichkeit, die Realschule zu besuchen, wenn sie im Probeunterricht zweimal die Note 4 haben. Die Entscheidung treffen die Eltern nach einer Beratung. Haben diese Schülerinnen und Schüler jedoch in einem der beiden Prüfungsfächern die Note 5 oder die Note 6, so können sie nicht in die Realschule aufgenommen werden.

Wie werden die Eltern über das Ergebnis informiert?

Die Eltern werden von der Schule schriftlich informiert, dass ihr Kind den Probeunterricht bestanden hat.

Kann der Probeunterricht wiederholt werden?

Im gleichen Kalenderjahr kann der Probeunterricht nicht wiederholt werden.

Ist eine Aufnahme möglich, wenn der Probeunterricht am Gymnasium ohne Erfolg besucht wurde?

Ja, Schüler mit 2,66 können nach einem Beratungsgespräch an der Realschule in die Realschule aufgenommen werden, wenn sie keine schlechtere Note als 4 erzielt haben. Schüler mit 3,00 können am Probeunterricht der Realschule zum allgemeinen Nachtermin in den letzten Tagen der Sommerferien teilnehmen.

Einblick in Prüfungsaufgaben und mehr finden sie hier:

>> http://www.rsmbobbn.musin.de/lehrer/pruefungen/aufnahme/ <<

 

Quelle: entnommen aus der Website des Bayerisches Realschulnetzes

 

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